Für Flüge, die nach dem Ende der Betriebszeit des laufenden Tages bzw. vor Beginn der Betriebszeit des Folgetages nach PPR erfolgen sollen, ist eine Beantragung beim Flugplatzhalter über die Flugleitung bis spätestens eine Stunde vor dem Ende der davor liegenden Betriebszeit (Anmeldefrist) durch den Nutzer vorzunehmen.
Es liegt im Ermessen des Flugplatzhalters, dem PPR-Antrag stattzugeben.
Sofern darüber hinaus weitere Serviceleistungen oder Unterstützung im Bereich OPS gewünscht sind, können diese gerne individuell angefragt werden.
Aktuell befinden wir uns im Antragsverfahren. Sobald weitere Informationen zum Fliegen ohne Betriebsleiter vorliegen, werden wir diese hier ergänzen.